Pressemitteilung
Baumschutzsatzung
Was nützt der Stadt eine Baumschutzsatzung, wenn das Stadtplanungsamt andere Prioritäten setzt?
Wiederholt wurde in Gera öffentlich über die neue Baumschutzsatzung diskutiert, die Mitte 2025 vom Stadtrat beschlossen wurde. Das Umweltamt Gera eröffnete Ende Februar in der Stadtbibliothek zusammen mit den Sprechern der beiden Vereine „Geraer Gehölzfreunde e.V.“ und „Grünes Haus Gera e.V.“ die Diskussion über das Für und Wider dieser Satzung. Wiederholt zeigte sich bei den Teilnehmenden größtenteils Einigkeit mit Blick auf das Ziel der Satzung: den Nettoverlust an Baumkronenfläche und Grünfläche in Kommunen bis 2030 zu stoppen, was eine Baumschutzverordnung der EU regeln soll. Positiv herauszustellen ist, dass diese Regelung europaweit in Kraft getreten ist; zu kritisieren ist aber, dass Kommunen es sich oft zu einfach machen und diese Regelung mit dem Instrument „Ausgleichspflanzung“ umgehen, indem sie neue Bäume standortfern anpflanzen. Die ÖDP stellt bei diesem Thema wieder einmal grundsätzliche Fragen, allen voran die Frage: welche Bedeutung haben die Begriffe „Nachhaltigkeit“ und „Stadtnatur“ bei den Stadtplanern? Die ÖDP kritisiert, dass die freiwilligen Baumschutzsatzungen in den Kommunen in ihrer bisherigen Anwendung ein unzureichendes rechtliches Schutzinstrument sind, um der Stadtökologie, dem Stadtklima und dem Stadtbild Rechnung zu tragen. Mit Nachdruck weisen die Ökodemokraten darauf hin, dass für ein effektives Funktionieren dieses Instrumentariums alle Ämter im Baudezernat an einem Strang ziehen müssen. Leider muss die ÖDP wiederholt feststellen, dass bei diesem Thema die Verantwortlichen im Umweltamt zwar die Lobbyverbände für Gehölz-, Natur- und Umweltschutz zur öffentlichen Diskussion einluden, nicht aber die Problemverwalter – die Verantwortlichen in den Ämtern für Hochbau, Tiefbau und Stadtplanung. Vor allem bei letzterem zeigt sich leider viel zu häufig die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in Bezug auf den Erhalt von Grünstruktur innerhalb der Stadtgrenzen.
Grundsätzlich besteht diese Diskrepanz in fast allen Kommunen Deutschlands. Kommunale und private Eigentümer wollen mit ihren jeweiligen Flächen einen finanziellen Gewinn erzielen und keine Verluste einfahren. Grünflächen, Parks oder unversiegelte Teilflächen werfen zumeist keine Gewinne ab, sondern verursachen Kosten in Bezug auf Pflege und Erhalt. Die Flächenkonkurrenz um Böden für Bäume und Sträucher nimmt damit seinen Lauf und der Nettogrünverlust schreitet unaufhaltsam voran. Daher sollten sich Bürger und Verwaltungen in Kommunen jeden Tag neu die Frage stellen: Wie wollen wir leben?
Konkret auf Gera bezogen kommt die ÖDP Ostthüringen zum Fazit, dass die Stadt an der Weißen Elster selbst noch immer nicht weiß wohin die Reise gehen soll. Tatsächlich hat die ehemalige Bezirkshauptstadt Gera innerhalb von 35 Jahren fast 35.000 Einwohner verloren, sprich: pro Jahr ergab sich ein durchschnittlicher Nettoverlust von 1000 Einwohnern. Der Trend nach unten ist seit ein paar Jahren vorläufig gestoppt und pendelt sich bei 95.000 Einwohnern ein. Dennoch scheint der Bevölkerungsrückgang noch immer am Selbstverständnis vieler Verwaltungschefs zu nagen. Tatsächlich erhält eine Großstadt mit mindestens 100.000 Einwohnern im Vergleich zu Gera höhere finanzielle Zuwendungen. Die ÖDP wird seit Jahren den Eindruck nicht los, dass jeder Oberbürgermeister in Gera aufs Neue den Versuch unternimmt, mit allen erdenklichen Mitteln wieder zum Großstadtstatus zurückzukehren. Doch dieses Vorhaben hat einen Preis, der vor allem auf die Kosten von Wohnqualität und Stadtgrün geht. Während aus der Verwaltung häufig zu hören ist, dass es innerstädtisch nicht genug Fläche für Ausgleichspflanzungen gäbe, werden weiterhin ununterbrochen neue Baugenehmigungen für Wohn- und Einfamilienhäuser erteilt, um „ausreichende Angebote zur Befriedigung individueller Nachfrage bereitzustellen“ (aus FNP Stadt Gera 2010)
Bebauungspläne müssen zwar vom Stadtrat beschlossen werden, jedoch sind diese an die Bauleitplanungen hinsichtlich der kommunalen Planungshoheit gebunden. In der ehemaligen Großstadt Gera stehen mittlerweile Tausende von Wohnungen in Privathand und kommunaler Trägerschaft leer. Diese bleiben über Jahre hinweg unsaniert und unbewohnt. In Bezug auf Stadtbild, Stadtklima und Stadtökologie müsste im Geraer Baudezernat endlich der Gedanke Einzug halten, dass nur eine Entsiegelungsoffensive innerstädtischer Flächen den Nettoverlust an Stadtgrün stoppen kann. Stattdessen werden in Gera auch die letzten freien Grünflächen in Stadtteilen versiegelt, die ökologisch gesehen aber als Retentionsfläche für Überschwemmungen oder als „Inseln“ für Stadtnatur und Artenschutz dienen könnten. Innerstädtische Kleingartenanlagen sind häufig Artenschutzbiotope für beispielsweise Singvögel und Insekten. Fallen diese Grünstrukturen ersatzlos weg, verlieren nicht nur kleine und kleinste Wildtiere ihren Lebensraum, sondern auch die Anwohner an Wohnqualität und Naherholungsfläche. Eine weitere Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit sieht die ÖDP in dem theoretischen Konzept der „Schwammstadt“, das praktisch im Stadtplanungsamt Gera weiterhin keine Umsetzung zu finden scheint. Wenn die Baumschutzsatzung als Baustein eines rechtlichen Instruments einer verbindlichen Bauleitplanung angewendet werden soll, so muss das Konzept „Schwammstadt“ als zusätzliches Instrumentarium Anwendung finden. Als „Schwämme“ kommen hauptsächlich unversiegelte Böden in Frage. Diese Schwammflächen erleichtern die städtische Baum- und Grünflächenpflege in logistischer und finanzieller Hinsicht. Die Wasserspeicherkapazität in den Böden und Pflanzen wird erhöht, wenn viele Teilflächen unversiegelt bleiben. Die Vitalität und Widerstandsfähigkeit von Bäumen und Sträuchern bleibt länger erhalten und muss nicht von Menschenhand jedes Jahr mehrere Male künstlich herbeigeführt werden. Mit jeder Baumfällung, die mit „Vitalitätsverlust“ begründet wird, muss verbindlich ein neuer Baum gepflanzt werden, für den aber durch Priorisierung von Wohnungsbau kein Platz mehr auf Geraer Boden ist. Die ÖDP gibt zudem zu Bedenken, dass für einen gefällten Baum, der laut Baumschutzsatzung ersetzt werden muss, mindestens 3 neue Jungbäume gepflanzt werden müssen, damit sie einmal die Ökosystemdienstleistung eines ausgewachsenen Baumes erbringen können. Durch die sich stetig verschlechternden Rahmenbedingungen erreichen junge Bäume oftmals nicht mehr die Größe und das Baumkronenvolumen eines zuvor gefällten ausgewachsenen Baumes, was den Nettoerhalt an Grüninfrastruktur zusätzlich erschwert. Damit die Baumschutzsatzung in Gera überhaupt ihre Wirkung entfalten kann, fordert die ÖDP Ostthüringen daher zunächst drei konkrete Maßnahmen:
Erstens: eine gestalterische Umsetzung des Konzeptes „Schwammstadt“ und Überarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtplanungsamt, konkret umgesetzt durch Landschaftsarchitekten und Stadtökologen. Schon bei der Stellenausschreibung der Stadtverwaltung muss der Tätigkeitsschwerpunkt auf ökologische Nachhaltigkeit und Nettoerhalt des Stadtgrüns bei der Stadtplanung gelegt werden. Die Begriffe „Baumschutz“, „Schwammstadt“, „Hitzeschutz“ und „Artenschutz“ sind untrennbar miteinander verbunden, deren zugrundeliegende Idee endlich planerisch in die Praxis überführt werden muss!
Zweitens: die verbindliche Teilnahme von mindestens einem Stadtratsmitglied jeder Fraktion an Sitzungen des Naturschutzbeirates und an öffentlichen Veranstaltungen der Lobbyverbände zu den Themen „Stadtgrün“ und „Baumschutz“. Lädt der Lobbyverband der Privatwirtschaft ein, dann erscheinen fast alle Stadträte; wenn Vereine zu Gemeinwohlfragen einladen, dann sind – wenig überraschend - nur sehr wenige Stadtabgeordnete anwesend. Neben einer verbindlichen Teilnahme eines Fraktionsmitglieds sollte ein gleichlautendes Protokoll allen Mitgliedern des Stadtrates zeitnah vor den nächsten Sitzungen der Ausschüsse für Bau, Umwelt, Verkehr und Liegenschaften (BUVLA) und Stadtentwicklung übermittelt werden. Ziel dieser Maßnahme sollte sein, dass sich kein Stadtratsmitglied mehr aufgrund angeblicher Unkenntnis der Fakten dem ideologischen Fraktionszwang unterwerfen kann. Aus ÖDP-Sicht muss bei Entscheidungen des Stadtrates zu B-Plänen mehr Transparenz geschaffen werden: es darf nicht länger toleriert werden, dass Abgeordnete des Stadtparlaments vorbehaltlos Bodenversiegelungsoffensiven für bspw. zusätzliche Park- und Stellflächen für PKWs zustimmen und hinterher wird argumentiert, dass es zu wenig Ausgleichsfläche gäbe für Straßenbegleitgrün oder bepflanzte Grünflächen gegen Lärm und Feinstaub.
Drittens: Der Nettoausgleich an Stadtgrün muss dort erfolgen, wo Grüninfrastruktur aus dem Stadtbild entnommen wurde. Die Wohnqualität in verkehrsbelasteten und stark versiegelten Quartieren und Stadtteilen wird nicht durch Ausgleichspflanzungen am entlegenen Stadtrand aufrechterhalten, wo ohnehin bereits ausreichend unversiegelte Fläche vorzufinden ist.
Die Ökodemokraten werden weiterhin die Debatte um die Baumschutzsatzung und natürlich generell die Stadtentwicklung in Gera aufmerksam verfolgen. In Zukunft darf es keine stadtökologischen „Suizidversuche“ mehr geben wie in der Plauener Straße, der Wiesestraße oder im Biermann-Quartier entlang des ehemaligen Mühlgrabens. Mit Nachdruck fordern die Geraer ÖDP-Mitglieder eine Aufwertung der Wiesestraße durch Straßenbegleitgrün auf entsiegelten Flächen und eine ökologisch hochwertige Streuobstwiese zwischen Stadtbahnbrücke, Mühlgraben, Ernst- und Leibnizstraße als Ausgleich zum massiven Verlust an stadtökologisch wertvoller Baum- und Strauchstruktur im ehemaligen Luboldt-Garten und den beiden ehemaligen Kleingartenanlagen entlang des Elsterufers.